Mein Testament schenkt Kindern in Not Zukunft - damit von mir was bleibt
Ihr letzter Wille kann ein neuer Anfang für Kinder in Not sein
Es ist möglich, gemeinnützige Organisationen wie die Kindernothilfe, im Testament zu berücksichtigen und mein Herzensprojekt fortzuführen. Wenn Sie die Kindernothilfe in Ihrem Testament bedenken möchten, bieten wir Ihnen jetzt einen Online-Testamentsrechner, damit Sie sich in Ruhe, anonym, kostenfrei und ortsunabhängig Klarheit verschaffen können.
Was Sie mit nur einem Satz für Kinder in Not bewirken können, sehen Sie im Kurzvideo:
Setzen Sie ein Zeichen für die Kinder dieser Welt. Jeder Nachlass – ob groß oder klein – schenkt Hoffnung und Zuversicht.
Kinder in Not bedenken: Oft ist es nur ein Satz
Wie oft nur ein Satz viel bewirken werden kann, erklären wir Ihnen im Video:
Ein Testament ist wichtig, für Nachkommen alles gut geregelt zu hinterlassen. Es gibt auch die Möglichkeit, gemeinnützigen Organisationen wie der Kindernothilfe ein Legat zu hinterlassen, um auch nach seinem Tode etwas zu bewirken. Mit einem Satz im Testament wird eine Verbesserung des Lebens für Kinder ermöglicht.
Wenn Sie die Kindernothilfe in Ihrem Testament bedenken möchten, bieten wir Ihnen jetzt einen Online-Testamentsrechner, damit Sie sich in Ruhe, anonym, kostenfrei und ortsunabhängig Klarheit verschaffen können.
Eine letztwillige Verfügung zugunsten einer gemeinnützigen Organisation ist ein großer Vertrauensbeweis. Wir sind sehr dankbar dafür, dass sich immer mehr Menschen dazu entschließen, die Kindernothilfe in ihrem Testament zu berücksichtigen. Sie leisten damit eine wertvolle Unterstützung unserer Projekte. Und oft ist es einfacher als gedacht. Manchmal reicht ein Satz, um einen Teil seines Nachlasses für eine gute Sache einzusetzen.
Sie können selbst entscheiden, ob Sie mit Ihrem Nachlass einen bestimmten Bereich fördern oder unsere Arbeit allgemein unterstützen möchten. Hier finden Sie verschiedene Anregungen, warum es sich lohnt, ein Testament zu machen und wie Sie die Kindernothilfe Österreich berücksichtigen können. In jedem Fall ist es sinnvoll, sich im Vorfeld darüber zu unterhalten. Kontaktieren Sie uns! Wir sind gerne für Sie da.
Erbschaft oder Vermächtnis
Sie können die Kindernothilfe Österreich als Erben einsetzen oder mit einem Vermächtnis bedenken.
Vermächtnis
- Bei einem Vermächtnis legen Sie in Ihrem Testament fest, dass ein bestimmter Betrag, ein Gegenstand oder auch eine Immobilie an die Kindernothilfe Österreich übergehen soll.
- Der Vermächtnisnehmer ist gesetzlich dazu verpflichtet, das Vermächtnis zu erfüllen. Die Kindernothilfe Österreich wird nach der Testamentseröffnung gerichtlich über das Vermächtnis in Kenntnis gesetzt. Manche Vermächtnisgeber bevorzugen es aber, die Organisation schon im Vorfeld darüber zu informieren.
Erbschaft
- Gemeinnützige Organisationen, wie die Kindernothilfe Österreich, können auch als Erben eingesetzt werden. Das kommt zum Beispiel für Menschen in Fragen, die keine Nachkommen oder geeigneten Erben in ihrem Lebensumfeld haben.
- Der Erbe ist der Rechtsnachfolger des Erblassers. Sofern nicht anders geregelt, ist der Erbe dazu verpflichtet, den Haushalt aufzulösen, für eine standesgemäße Bestattung und ordentliche Grabpflege zu sorgen. Er wird nach der Testamentseröffnung gerichtlich über das Erbe in Kenntnis gesetzt. Auch hier bevorzugen es einige Erblasser, die Organisation schon im Vorfeld darüber zu informieren.
Lebensversicherung
Da die Vertragsbedingungen je nach Versicherung unterschiedlich sind, erkundigen Sie sich bitte vorab bei Ihrer Versicherung.
Folgende Angaben sind in der Regel erforderlich:
Kindernothilfe Österreich
Dorotheergasse 18
1010 Wien
ZVR: 946775229
Kontoverbindung:
Erste Bank
IBAN AT142011131002803031
Testament
Es gibt viele unterschiedliche Gründe und Motive dafür, ein Testament zu errichten. Aber alle verbindet eine große Gemeinsamkeit: Menschen, die ein Testament aufsetzen, übernehmen damit Verantwortung – für sich, für ihre Angehörigen und Nächsten oder ein menschliches Miteinander in der Welt.
Pragmatische Gründe für ein Testament:
- Die gesetzliche Erbfolge berücksichtigt nicht alle Personen, die ich bedenken möchte oder nicht in der Weise, wie ich es gerecht finde.
- Ich möchte Erbstreitigkeiten in der Familie vermeiden.
- In meiner Lebenssituation findet sich kein geeigneter Erbe. Ich möchte aber nicht, dass mein Nachlass an den Staat fällt.
- Es ist einfach ein gutes Gefühl, die Dinge geordnet zu hinterlassen.
Persönliche, individuelle Gründe für ein Testament:
Viele Menschen haben darüber hinaus den Wunsch, ihren Nachlass für einen bestimmten Zweck einzusetzen, der ihnen besonders am Herzen liegt. Auch das ist nur mit einem Testament möglich.
- Zu Lebzeiten war ich auf mein Vermögen angewiesen. Nach meinem Tod soll es einem gemeinnützigen Zweck zugute kommen.
- Neben meiner Familie möchte ich auch Freunde oder einen guten Zweck bedenken.
- Meine Angehörigen sind gut versorgt. Mit meinem Nachlass oder einem Teil davon, möchte ich die Not anderer lindern.
- Es ist mir wichtig, ein persönliches Zeichen zu setzen und über den Tod hinaus meine Ideale zu verwirklichen.
- Ich habe es immer gut getroffen. Am Ende meines Lebens möchte ich der Gesellschaft etwas zurückgeben.
- Ich bin einer Organisation schon sehr lange verbunden. Mein Engagement soll weiterleben.
- Ohne ein Testament ist gesetzlich geregelt, was mit meinem Nachlass geschieht.
Informationen zu Erbrecht und Testament
Wir möchten Ihnen die Gelegenheit bieten, sich umfassend zu informieren:
Vergissmeinnicht organisiert in ganz Österreich Informationsabende zum Thema „Erbrecht, Testament und weitere Vorsorgemaßnahmen“. Auch die Kindernothilfe ist vor Ort und dazu möchten wir Sie herzlich einladen!
Bei den Veranstaltungen erfahren Sie alles rund um die Testamentserstellung, können einem Notar bzw. einer Notarin Fragen zu Erbrecht, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht stellen. Informieren Sie sich kostenlos und unverbindlich, wie Sie in einem Testament neben Ihrer Familie auch eine gemeinnützige Organisation bedenken können, die Ihnen am Herzen liegt! Und erfahren Sie, wie Sie damit über Ihr Leben hinaus Gutes tun können!
Bitte beachten Sie, dass wir Ihre Anmeldung benötigen, da die Plätze begrenzt sind – Danke!
12. September 2024: Graz
17. September 2024: Klagenfurt
18. September 2024: Feldkirchen in Kärnten
19. September 2024: Lienz
23. September 2024: Innsbruck
24. September 2024: Telfs
25. September 2024: Lustenau
03. Oktober 2024: Wien
09. Oktober 2024: Online-Veranstaltung der Kindernothilfe Österreich via Zoom
ANMELDUNG & weitere Informationen zu den Veranstaltungen erhalten Sie unter: gutes-testament@kindernothilfe.at
Wir freuen uns, Sie persönlich vor Ort begrüßen zu dürfen!
In der Zwischenzeit steht Ihnen unser Online-Testamentsrechner völlig anonym und kostenfrei zur Verfügung.
Sie möchten sich in das Thema Erbrecht und Testament einlesen? Bestellen Sie unseren kostenfreien Ratgeber „Weiterleben in den Kindern dieser Welt“. Wir schicken Ihnen diesen gerne per Email oder per Post an Ihre Adresse zu.